Unsere Leistungen 

Wir bilden aus:   B  BE   BF17  B197   B Automatik

                         AM

                         A1

                         A2     

                         A          


PKW


Klasse B

Beschreibung:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.

Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre      ( Begleitetes Fahren )

Sonderfall Trikes:

21 Jahre   ( Nur in Deutschland mit Kl, B )

Klasse BE


Beschreibung:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre    ( Begleitetes Fahren )
Voraussetzung:
Klasse B vorhanden

Motorrad         


Klasse A

Beschreibung:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.          
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. Klasse A beinhaltet die Klassen  A1,A2.          

Mindestalter:
20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2   
21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW          
24 Jahre -  für Krafträder bei Direkteinstieg         

Klasse A1

Beschreibung:
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.          
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM.          

Mindestalter:
16 Jahre   

Klasse A2

Beschreibung:
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1, AM.          

Mindestalter:
18 Jahre



Klasse AM :       


Beschreibung:


Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Mini-Trikes:
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
Micro-Cars:
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrers.


Mindestalter : 15 Jahre ( Nur in Deutschland )

Klasse L :          


Beschreibung:


    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern





              

 

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